von Hans Speck
Der Mord an der Löwen-Wirtin in Netstal bewegte damals die Bevölkerung bis weit über die Kantonsgrenzen hinaus. Bis kurz vor seinem Tode auf dem Schafott behauptete der Angeklagte Rudolf Michel immer wieder und eindringlich, dass er unschuldig sei. Sein umfassendes Geständnis am 8. November kam deshalb überraschend. Ob dieses unter dem Einfluss von Folterungen erfolgt war, bleibt ungeklärt. Tatsache ist, dass Folterungen zur damaligen Zeit in massiver Form angewendet wurden, um so den Beschuldigten mit psychischem und physischem Terror ein Geständnis zu entlocken. Und gar viele der Todesurteile waren Justizirrtümer. Ein typisches Beispiel für erlittenes Unrecht und Folterungen war bekanntlich Anna Göldin, bekannt als letzte Hexe, die in Glarus beim Richtplatz beim Galgenhügel auf das Schafott musste und mit dem Schwert enthauptet wurde. Umso erstaunlicher, dass auch nach dem Richterspruch an Anna Göldin die Todesstrafe im Kanton Glarus weiterhin vollzogen wurde. Die nachfolgende Geschichte wurde dem Schreibenden von alt Landammann und alt Regierungsrat Fritz Weber-Worni verdankenswerterweise zum Publizieren zur Verfügung gestellt.
Der Fall Rudolf Michel
Am 25. Oktober 1836 machte Herr Ratsherr J.J. Leuzinger in Netstal bei Herrn Landammann Heer die Anzeige, dass die Frau Ratsherrin Stauffacher, Wirtin im Löwen Netstal, ermordet in ihrem Haus aufgefunden worden sei. Der dringende Verdacht fiel auf den Schuster Rudolf Michel, Konfession katholisch, bei seiner Verurteilung 36-jährig, Vater von vier unerzogenen Kindern. Michel wurde verhaftet und nach Glarus verbracht. Herr Landammann Heer bezeichnete von sich aus eine Untersuchungskommission, bestehend aus Säckelmeister Trümpi, Ratsherr Tschudi und Chorrichter Dr. Streiff. Der Angeklagte suchte in ersten Verhören mit vieler Hartnäckigkeit zu leugnen und machte eine Reihe unwahrer Angaben. Wohl gab er zu, im Hause der Frau Stauffacher gewesen zu sein, behauptete aber, dass er sich nach der Bezahlung der Zeche bald wieder entfernt habe. Am 8. November legte Michel endlich ein ziemlich unumwundenes Geständnis ab, aus welchem sich in Verbindung mit den Zeugenaussagen folgendes ergibt: Am 25. Oktober zirka um halb ein Uhr kam der Angeklagte in das Haus der Frau Stauffacher und trank zwei Budeli Branntwein. Zuerst sei Frau Stauffacher allein gewesen, später sei noch eine in der Nähe wohnende Barbara Weber gekommen, welche aber nach zwei Uhr wieder fortgegangen sei. Nachdem der Inquisit noch eine Zeitlang geblieben war, habe ihm die Frau Stauffacher beim Weggehen noch etwas nachgefordert, während er behauptete, alles bezahlt zu haben. Aufgebracht über diese Forderung, behauptete Michel, habe er der Frau Ratsherrin im Vorhaus, in der unmittelbaren Nähe der Küchentüre, einen Streich mit der Faust über die Schläfe und das Gesicht versetzt, so dass sie stark aus der Nase geblutet habe. Durch das Schwenken des Kopfes sei auch Blut in die Küche hinein gespritzt. Die Frau Ratsherrin habe hierauf die Haustüre öffnen und um Hilfe rufen wollen, wobei er gefühlt, dass er gefehlt habe. Gerne hätte er das Vorgekommene zurückgenommen. Da er aber vorausgesehen, dass er, wenn er sie um Hilfe rufen lasse, entdeckt und bestraft würde, habe er sie gepackt und in den Kellerhals hinunter geworfen. Im Hinunterstürzen sei sie auf Weinfässer gefallen, so dass der Wein herausgeronnen sei. Da der Hund auch nachgesprungen sei, habe dieser sehr stark geheult, worauf er hinuntergegangen und den Hund zur Tür hinaus gejagt habe. Nachdem dies geschehen, sei er wieder in den Kellerhals hinuntergegangen und hätte ihr mit den Stiefeln abwechselnd Schläge an die Schläfe, in den Mund und in das Genick gegeben. Damit er besser Stand gehabt, habe er sich am Stegengeländer und der Mauer gehalten. Nachdem er das Opfer regungslos vor sich liegen sah, ging er nach der Stubenkammer und in den Schlafgaden und entwendete dort verschiedene Wertgegenstände und an barem Gelde den Betrag von über 138 fl. Ebenso zog er dem Leichnam der Frau Stauffacher zwei goldene Ringe ab, welche ganz mit Blut bedeckt waren. Als er im Schlafgaden mit Einpacken beschäftigt gewesen, sei zwischen drei und vier Uhr Regula Leuzinger gekommen und habe unter der Stubentüre der Frau Ratsherrin gerufen. Er habe erwidert, sie solle nur hereinkommen. Im Vorhaus hätte sie ihn bemerkt und ihm zugerufen: "Pack aus Ruedi, du bist ja voll!“ Gleichzeitig habe sie ihm einen Schal aus der Weste gezogen, worauf er sie ergriffen und trotz ihrer Gegenwehr ebenfalls in den Kellerhals hinuntergeworfen habe. Darauf habe er sich eiligst davon gemacht und die entwendeten Gegenstände in Fridolin Leuzingers Gut "Grütschli" in einer Mauer verborgen. Dieses Geständnis von Michel erwies sich nach allen aufgenommenen Beweisen als richtig und auch das Gutachten von Dr. Streiff über den Befund der Leiche harmonierte so ziemlich mit den Angaben Michels, so dass sich keine Veranlassung zu einer Fortsetzung des Untersuchs mehr darbot.
Das Urteil der Sitzung vom 21.November wurde Michel nach Belesung sämtlicher Akten und nach Anhörung der von Herrn Advokat C. Kubli, als erbetenem Anwalt des Delinquenten, mit grosser Rührung sowohl mündlich als schriftlich vorgetragener Verteidigung, wegen Totschlages zum Tode verurteilt. Die Exekution wurde auf den 24. November angesetzt. Als Reichsvogt wurde Herr Ratsherr und alt Zeugherr J. Ch. Tschudi bezeichnet und die Standrede Herrn Pfarrer Tschudi, Glarus übertragen. Säckelmeister C. Noser hatte für die Aufbietung des notwendigen Militärs zu sorgen, welches jedoch nur aus Katholiken bestehen durfte.
Über die Hinrichtung entnehmen wir der Zeitung folgendes:(Glarner Zeitung 1.12.1836)
"Den 24. v. M hatte die Hinrichtung des Schusters R. Michel von Netstal wirklich stattgefunden. Das Schwert des Scharfrichters traf glücklich, aber es ist ein schrecklicher Anblick, ein erschütternder Gedanke für einen fühlenden Menschen, wenn er einen Menschen durch Menschen schlachten sieht. Wirklich sah man auf dem Richtplatze manche Träne des Mitleides fliessen, auf dem Gesicht manches Zuschauers war die innige Teilnahme an dem Schicksal des unglücklichen, wenn auch grossen Verbrechers, wahrzunehmen. Willig und bereit gab, wir wollen glauben, die Mehrzahl der Reichen und Armen ihr Scherflein zur Unterstützung der bedauernswürdigen Familie des Michels , was am besten die Tatsache beweist, dass am gleichen Tage beinahe 400 fl. für dieselbe gesteuert wurden. Solche Teilnahme, solche Humanität gegen Unglückliche muss erfreuen, und es ist ein rühmlicher Beweis des im Volke erwachenden, bessernden und menschlichen Sinnes. Gerne wollten wir hier schliessen, müssten wir leider nicht auch noch zur Steuer der Wahrheit bemerken, dass eine grosse Anzahl der Zuschauer sich roh und gefühllos bewies, dass sie durch Schwatzen, Drängen und Lärmen ihre Teilnahmslosigkeit, ja wohl gar ihre wilde Schaulust bekundete. Hoffen und wünschen wir, dass die Gerechtigkeit nie mehr in Fall komme, die unmenschliche Begierde solcher Leute zu befriedigen zu müssen, erwarten wir von den bessern Schuleinrichtungen, dass der humanere Sinn immer wachse und sich unter allen Ständen verbreite. Hoffen wir, dass wir durch Errichtung eigener Strafanstalten oder durch Anschliessung an diejenigen anderer Kantone mit der Zeit die Todesstrafe gänzlich abschaffen können, den Verbrecher für die menschliche Gesellschaft zwar unschädlich machen, aber nie schlachten müssen. Noch muss wegen Michel bemerkt werden, dass er sich während den letzten Tagen sehr reumütig und zugleich gefasst bewies. Den letzten Gang unternahm er mit viel Festigkeit und Gottvertrauen".