Doppelhinrichtung in Glarus
Von Hans Speck
Vorbemerkung
Im Jahrbuch des Historischen Vereins des Kantons Glarus aus dem Jahre 1875 ist ein Thema den Todesurteilen des 19. Jahrhunderts gewidmet. Darin werden nebst
anderen Fällen von zum Tode verurteilten Personen auch zwei in Netstal wohnhafte Mitbürger, namens Heinrich Leuzinger (Hinrichtung durch das Schwert am 30. August 1804 morgens um 10 Uhr.) und
Rudolf Michel (Hinrichtung durch das Schwert am 24. November 1836) erwähnt. Über den Fall Michel habe ich bereits berichtet. Meinen Beitrag unter dem Titel
«Mord im Restaurant Löwen in Netstal» findet man hier.
Doch zur Geschichte mit der Doppelhinrichtung. Gemeinsam mit einem anderen Delinquenten namens Meinrad Kirchmeier von Kerenzen, wurden beide wegen Diebstahls und Leuzinger zusätzlich wegen Brandstiftung mit dem Schwert exekutiert. Dazu ist zu bemerken, dass wir es mit zwei von einander ganz unabhängigen Prozessen zu tun haben und die am gleichen Tag durchgeführte Hinrichtung rein zufällig war.
Die Hinrichtung
Dieser Fall berichtet von einem in Netstal wohnhaften Heinrich Leuzinger, der wegen diversen Einbrüchen, Diebstählen und absichtlicher Verbrennung eines Berghäuschens im Klöntal zum Tode mit dem Schwert verurteilt wurde. Im Jahrbuch des Historischen Vereins des Kantons Glarus, Ausgabe 1875 / Elftes Heft, steht auf den Seiten 28 ff geschrieben:
Am 30. August Im Jahr 1804 fand in Glarus eine Doppelhinrichtung statt. Es betrifft dieselben Prozeduren gegen einen Meinrad Kirchmeier von Kerenzen und einen Heinrich Leuzinger von Netstall. Dieser Heinrich Leuzinger war ein noch ganz junger lediger Bursche, war bereits durch das Urteil vom 11. November 1803 wegen verschiedener und von ihm eingestandener Diebstähle mit Einbruch und absichtlicher Verbrennung eines dem Caspar Beglinger im Klönthal zughörigen Berghäuschens zu einer 20jährigen Zuchthausstrafe und einer nicht genannten Anzahl Ruthenstreichen verurteilt worden. Schon in jenem Urtheil heisst es, «dass zwar Leuzinger die letzte Strafe des peinlichen Gerichts verdient hätte, dennoch aber einige Milderungsgründe darin liegen».
Die Exekution wurde auf den 30. August, morgens um 10 Uhr festgesetzt. «Die ehrwürdigen Geistlichen der Gemeinden Glarus, Ennenda, Mitlödi, Schwanden und Mollis wurden aufgefordert, sich alle Mühe zu geben, um die beiden armen Sünder zu einem glücklichen Sterben vorzubereiten, wobei die hochwohlgedachten Herren Geistlichen abwächslen sollen», wie das Protokoll sich ausdrückt.
Der Scharfrichter von Fischhausen erhielt Befehl, sich mit allem Nöthigen auf den 30. August in Glarus einzufinden, um die Exekution der beiden Unglücklichen vorzunehmen. «Wenn er sich», so sagt das Protokoll, «nicht über die Massen wohl getrauen sollte, die beiden Verbrecher glücklich und gschwind hinzurichten, so soll er noch einen zweiten Meister mit sich nehmen».
Die Gefangenschaft wurden den Delinquenten vom 24. August an bis zum Tage der Hinrichtung erleichtert und sie während dieser Zeit mit 4 Wächtern umgeben. Als Reichsvogt wurde der evangelische Seckelmeister Elmer von Matt bezeichnet. Demselben wurde befohlen, dass er auf den Landtag zur Handhabung der Ordnung 12 Mann vom Piquet mit Unter- und Übergewehr aufbiete.
Am Exekutionstag musste sich der Rath bei Amtspflicht besammeln. Um 10 Uhr ging er auf den «Spielhof» hinab. Die Delinquenten wurden vorgeführt, und ihnen das Urtheil von der Kanzlei belesen. Dann hielt Landammann Zweifel vor der versammelten Volksmenge eine passende Ansprache, worauf von ihm der Stab gebrochen wurde, die Verurtheilten dem Scharfrichter übergeben und auf den Richtplatz geführt wurden. Während dieser Zeit musste der Sigrist gemäss Ordre mit der grossen Glocke auf die eine Seite läuten, bis der Zug auf dem Richtplatz angekommen war.
Über die Details der Exekution sagt uns ein zuverlässiger Augenzeuge, Kirchmeier und Leuzinger seien die ersten gewesen, welche auf dem Richtplatze in den «Ingruben» (später Ygruben) hingerichtet worden sein. Der alte Richtplatz habe sich weit im Buchholz hinten befunden.
Der Weg führte durchs sogenannte «Mördergässchen» und nachher den Feldweg hinunter. Bei einem benachbarten Stalle seien den beiden die Haare abgeschnitten, nachher einer nach dem anderen auf den Richtplatz herbeigeführt und hingerichtet worden. Kirchmeier hätte auch bis auf den letzten Moment geglaubt, dass er nicht sterben müsse, sondern dass ihm bloss das Schwert über den Kopf geschwungen werde. Sein letztes Begehren sei noch nach Branntwein gewesen.
Quellenangabe:
Jahrbuch des historischen Vereins des Kantons Glarus/ Ausgabe 1875 / Elftes Heft