Die Kubli von Netstal

Wappen der Kubli
Wappen der Kubli

Als Netstaler mütterlicherseits fühle ich mich auch mit dem Netstaler Geschlecht Kubli verbunden. Meine Mutter selig war eine geborene Schmuckli. Ihre Mutter, zugleich meine Grossmutter, wiederum war eine geborene Kubli. Ihr Bruder war ein bekannter Bergführer und war meines Wissens eine Zeitlang auch Hüttenwart der Glärnischhütte.

 

Bei den Kubli, die zeitweise in Politik und Wirtschaft eine gewisse Rolle gespielt haben, ohne je zu den führenden Geschlechtern zu zählen, handelt es sich vermutlich um alteingesessene Familien, die verhältnismässig spät aktenmässig belegt sind. Wir sprechen da von den Netstaler Kubli, den Kubli von Glarus und Riedern und den Kubli von Bilten. Erstmals ist das Geschlecht durch Hans bezeugt, der im Jahre 1446 das Land an Tagungen in Thun und Interlaken vertrat und 1445 möglicherweise auf Sool lebte. Im Jahre 1513 fielen bei einem Gefecht vor der Schlacht bei Novara Felix, und 1528 erschienen Hans und Thomas als Abgeordnete von Netstal vor dem Rat. Im Jahre 1549 waren vier Kubli von Netstal Alpbesitzer, und in dieser Zeit treffen wir auch auf Träger dieses Namens in Riedern, Schwanden, Bilten und Mollis.

 

Die Netstaler Kubli

 

In Netstal ist das Geschlecht Kubli immer noch stark vertreten. Netstal gilt als Stammort oder wenigstens als ein Stammort. In der Reformationszeit hielt ein Teil am alten Glauben fest, und im 16. Jahrhundert waren es einige katholische Kubli, die höhere Ämter bekleideten. Im Jahre 1566 wurde Landweibel Jost Landvogt von Werdenberg. Nach seinem Tode folgte ihm sein Sohn Fridolin im Samte nach. Hans übernahm 1562 die Landvogtei Gaster für den von Schwyz nicht anerkannten Andreas Freuler und avancierte im Jahre 1571 zum Lands Hauptmann. Balthasar diente b 1574 und 15890 als Landvogt in Uznach. Katholische Kubli, die immer auch zahlreiche Gemeindeämter bekleideten, werden letztmals im Jahre 1700 erwähnt. Die immer zahlreicher gewordenen evangelischen Kubli begnügten sich vorerst mit der Bekleidung von Gemeindeämtern. Sie stellten zahlreiche Tagwenvögte und auch verschiedene Ratsherren. Erst mit Johann Melchior Kubli (1750 – 1835) erhielt die Familie grössere politische Bedeutung. Johann Melchior gehörte als Landsfähnrich schon im alten Glarus dem Scheranken an. Im Jahre 1798 kam er in den helvetischen Senat, wo er zu den führenden Unitariern zählte. Im Jahre 1808 verlegte er den Wohnsitz nach Quinten und war dann von 1815 bis 1880 sankt-gallischer Regierungsrat. Bekannt wurde Johann Melchior Kubli während des Anna-Göldi-Prozesses im Jahre 1782 in der Rolle als Gerichtsschreiber und Ratsherr, wo er alles versucht hatte, die Angeklagte Anna Göldi vor dem Scharfrichter zu retten. Er bezog Stellung für die Angeklagte und plädierte für ihre Unschuld und gegen die Anwendung von Folter. Zusätzlich liess Kubli die Geheimakten zum Entsetzen der glarnerischen Behörden veröffentlichen und sorgte dafür, dass das Unrecht gegen Anna Göldi publik wurde. Seine politische Grosstat erlebte Kubli in der Zeit, wo die Französische Revolution die Schweiz erreicht hatte. Als Vertreter im helvetischen Senat bewahrte er dank seinem Verhandlungsgeschick die Ostschweiz vor einem aussichtslosen Krieg gegen die Franzosen. Kubli war seiner Zeit weit voraus und legte die Grundsteine für die moderne Schweizer Demokratie. Sein Enkel Kaspar (1805 – 1879), der dem Land auch als Zivilgerichtspräsident diente, sass in der Glarner Standeskommission.

 

Weiter haben einige Kubli auch als Industrielle zur Entwicklung des Dorfes beigetragen. Felix (1775 – 1857) lies 1830/31 eine Druckerei im Oberdorf bauen, die 1865 rund 340 Arbeiter beschäftigte und von seinen Nachkommen weitergeführt wurde. Sohn Martin (1813 – 1885), der wie sein Bruder Heinrich (1819 -  1891) als Gemeindepräsident wirkte., baute dann im Jahre 1846 eine eigene Druckerei im Langgüetli, die im Jahre1900 durch einen Brand zerstört wurde. Kubli waren auch stark an der Auswanderung nach Russland beteiligt. Im Jahre 1815 verfügte die Familie über das grösste Steuerkapital der Gemeinde. 1927 nutzten 44 Kubli das Tagwenrecht.

 

Quellenangabe: Auszüge aus dem Buch „50 alte Glarner Familien“, Forschungsarbeit von Dr. h.c. Fritz Stucki, ehemaliger Ständerat, Landammann und Regierungsrat aus Netstal. Die Familie Stucki und Sohn Dr. iur. Hans Rudolf Stucki hat uns freundlicherweise die Publizierung dieser Auszüge bewilligt.

 

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